Zum 01. Januar 2015 steigt der Pflegekassenzuschuss auf bis zu 4.000 Euro an


Über Jahre hinweg wurde in der deutschen Politik über die Erhöhung der Pflegekassenzuschüsse debattiert. Nun endlich, im Januar 2014, werden die Beteiligungen der Pflegekasse ansteigen. Zum 01. Januar 2015 steigt somit der Spitzensatz für Umbaumaßnahmen im Eigenheim unter Berücksichtigung einer Eigenbteiligung der geförderten Person auf stolze 4.000 Euro an. Früher lag der Spitzensatz noch bei deutlich geringeren 2.557 Euro, der im höchsten Bedarfsfall ausgezahlt wurde. Die Basis für die Erhöhung stellt das neue "Pflegestärkungsgesetz" dar - ein Reformpaket, das insgesamt ganze 2,4 Milliarden Euro umfasst.

Leben mehrere Bedürftige zusammen, sodass es mehrere Anspruchsberechtigte für einen Zuschuss der Pflegeversicherung gibt, kann die Zuschusssumme für eine Umbaumaßnahme sogar auf bis zu 16.000 Euro ansteigen. Hierbei werden alle Bauprojekte gefördert, die nach einer Pflegekassenzuschussbewilligung initiiert werden.

Allgemein wird die neue Gesetzeslage von Seiten der Versicherten und Pflegebedürftigen positiv aufgenommen. Profiteure sind natürlich in erster Linie Schwerstbedürftige, die eine Pflegestufe besitzen, da sämtliche Leistungen im Durchschnitt um 4% ansteigen. Durch diese Anstiege werden beispielsweise auch all jene entlastet, die in einem Pflegeheim etwaige Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.
Die spezielle Erhöhung des Pflegekassenbeitrages von 2.557 Euro auf 4.000 Euro bei Umbaumaßnahmen gilt u.a. für die folgenden Projekte, sofern sie von der Pflegekasse entsprechend anerkannt werden:

  • altersgerechte Umbau- und Renovierungsarbeiten an Bädern
  • Treppenliftinstallationen, sodass Räume der Immobilien bedarfsgerecht erschlossen werden
  • den Ausbau eines Hauseingangsbereiches, sodass der Zugang bedarfsgerecht ausgebaut ist

Im Übrigen dürfte sich durch die anstehenden Reformen des Pflegewesens auch die Kategorisierung in Pflegestufen ändern. Öffentlich wurde von Seiten des Bundesministers für Gesundheit bereits betont, dass für die Zukunft eine Erhöhung der Anzahl an Pflegestufen vorgesehen ist. Das ist gleichbedeutend damit, dass das derzeitige System mit den Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 wohl künftig ausgedient hat. Gleichbleidend wird jedoch sein, dass all jene Menschen, die tagtäglich einen gewissen Bedarf an Hilfe Externer benötigen, einen Pflegestufenstatus und damit auch eine finanzielle Förderung erhalten. Sind alltägliche Situationen wie etwa

  • die Pflege des eigenen Körpers
  • das Wechseln von Kleidung
  • das Essen und Trinken zu mehreren Tageszeiten

nicht mehr möglich, wird folglich auch weiterhin für eine finanzielle Unterstützung gesorgt sein. Mit dieser wiederum können dann Pflegekräfte oder der Aufenthalt in einem Pflegeheim finanziert werden. Je nach Schwere der Beeinträchtigung im Alltagsleben variiert die Pflegestufe und dementsprechend auch die Höhe der Finanzierung, die von Seiten der Pflegekasse allgemein gegeben wird.
Wer sich angesichts der vielfältigen Änderungen im Bereich Pflege auf dem Laufenden halten möchte, hat die Chance, bei Pflegestützpunkten Informationen zur aktuellen gesetzlichen Lage zu erhalten. Spezifische Informationen zum "Pflegestärkungsgesetz", das zum 01. Januar 2015 in Kraft tritt, erhalten Interessenten unter http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html.