Treppenlift von der Steuer absetzen


Der Erwerb eines Treppenlifts ist meist eine große Investition, denn je nach Bauart und Ausstattung kann ein Treppenlift 15.000 Euro oder mehr kosten. Ein Teil dieser Kosten kann unter bestimmten Voraussetzungen über das Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

Treppenlift beim Finanzamt absetzen

Viele Käufer wissen nicht, dass die mit dem Einbau des Treppenlifts verbundenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Es ist möglich, die Aufwendungen beim Finanzamt im Rahmen der Steuerklärung als außergewöhnliche Belastung anzugeben. Aufgrund des oftmals hohen Kaufpreises kann die Steuerlast somit deutlich gesenkt werden. Vor dem Kauf des Treppenlifts ist eine Beratung beim Steuerberater empfehlenswert, denn dieser kann auch die zu erwartende Entlastung einschätzen.

Kann jeder Treppenlift steuerlich abgesetzt werden?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten des Treppenlifts beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Wurde der Treppenlift nämlich nur aus dem Grund der Komfortsteigerung installiert, verweigert das Finanzamt die Anerkennung der Kosten als außergewöhnliche Belastung. Daher muss bedacht werden, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegen muss, um den Treppenlift steuerlich absetzen zu können. Die einfachste Möglichkeit des Belegens der medizinischen Notwendigkeit ist das Vorlegen eines ärztlichen Attests. Hierfür sollte vor dem Kauf der eigene Arzt konsultiert werden.

Warum kann der Treppenlift steuerlich abgesetzt werden?

In einem Urteil aus dem Jahre 2008 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es sich bei den Kosten eines Treppenlifts um eine außergewöhnliche Belastung handelt. Eine Mutter hatte in dieser Hinsicht geklagt. Sie ließ den Treppenlift für den querschnittsgelähmten Sohn einbauen. Der Bundesfinanzhof legte auch fest, dass es dabei nicht auf das Einkommen oder Vermögen des Sohnes ankommt.